1-jährige Insolvenz

Insolvenzplan
Einjähriges Insolvenzverfahren.

Der Insolvenzplan ist ein Schuldenvergleich unter Aufsicht des Gerichtes, den Sie Ihren Gläubigern anbieten. Im Gegensatz zu außergerichtlichen
Schuldenvergleichen muss bei dem Insolvenzplan nicht jeder Gläubiger zustiimen. Vielmehr genügt die einfache Mehrheit der zum Abstimmungstermin
persönlich erscheinenden Gläubiger aus.

Für den Fall, dass Ihnen die gewöhnliche Insolvenz mit der sechs - bzw. fünfjährigen Laufzeit zu lange dauert wählen Sie den Insolvenzplan.
Der Einjährige Insolvenzplan beginnt mit einer normalen Regel- bzw. Privat Insolvenz.
Ca. 2 Monate nachdem das Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet hat, nehmen Sie die Abkürzung Insolvenzplan und bieten Ihren Gläubigern
eine einmalige Zahlung zwischen 1 % - 20 % der Schulden an.
Akzeptieren die Gläubiger Ihr Angebot, entfallen alle Restschulden und das Gericht beendet die Insolvenz sofort.

Die Entscheidung über den Insolvenzplan fällen die Gläubiger bei einem Abstimmungstermin bei Gericht. Die Zustimmung zum Insolvenzplan
ist gesetzlich gewollt und erleichtert. Nicht jeder einzelne Gläubiger muss zustimmen. Eine einfache Mehrheit der zum Abstimmungstermin
anwesenden Gläubigern genügt.

Gibt es nun einen wohlgesonnenen Gläubiger, der als einziger zum Abstimmunstermin erscheint und dem Insolvenzplan zustimmt, ist der Plan angenommen.
Alle anderen Gläubiger müssen dies akzeptieren. Genau diese gesetzliche Regelung ist Ihre Chance, da man davon ausgehen kann, dass Banken, Finanzämter,
Inkassobüros etc. aus Kosten -und Zeitgründen nicht zu Abstimmungstermin erscheinen. Dies ist vom Gesetzgeber so gewollt: Den zustimmenden Gläubigern soll
die Abstimmung möglichst erleichtert und den ablehnenden Gläubigern möglichst erschwert werden.

in fester Prozentsatz oder Geldbetrag ist nicht vorgeschrieben. Das verkürzte Verfahren verlangt lediglich eine Besserstellung der Gläubiger gegenüber der regulären Insolvenz.
Das heißt: Die Planinsolvenz muss den Gläubigern mehr Geld bieten, als Sie als Schuldner in einer regulären Insolvenz erwirtschaften würden.

Beispiel: Überschlagen Sie den monatlich pfändbaren Teil Ihres Einkommens und multiplizieren Sie ihn mal 60 (=Laufzeit reguläres Insolvenzverfahren).
Dieses Ergebnis muss der Insolvenzplan per Einmalzahlung überbieten.
Erfahrungsgemäß wird die Einmalzahlung zwischen 1.000 € und 20.000 € betragen, je nachdem wie viel Ihres Einkommens pfändbar ist.

Das Geld für den Insolvenzplan erhalten die Gläubiger nur, falls sie den Insolvenzplan annehmen.
Das Geld für die Einmalzahlung darf keinesfalls von Ihnen selbst kommen, sondern stets von einer dritten Person. Wir nennen diese Person den „ Plangarant “.

Das verkürzte Verfahren wird immer dann schwierig, wenn der betroffene Schuldner persönliche Feinde als Gläubiger hat. Ein verfeindeter Gläubiger nimmt den Zeit- und Kostenaufwand für die Wahrnehmung des Abstimmungstermins eher in Kauf, um dagegen zu stimmen.
Besteht ein solches Hindernis, weist man dem gefährlichen Gläubiger eine eigene Gläubigergruppe zu und allen anderen Gläubigern zwei weitere Gläubigergruppen. Stimmen zwei Gruppen für den Plan und eine dagegen, ist der ablehnende Gläubiger überstimmt und der Plan ist trotzdem angenommen.

Scheitert der Insolvenzplan dennoch, führt das Gericht die reguläre Insolvenz fort. Die angebotene Einmalzahlung muss vom Plangarant nicht bezahlt werden.
Das Risiko, falls der Insolvenzplan scheitert, besteht ausschließlich in den Gebühren, die bei uns entstehen.

Wie beginnen Sie einen einjährigen Insolvenzplan ? Der erste Schritt ist der, dass wir, nach Ihrer Beauftragung, zunächst bei Gericht erfragen, wer in Ihrem Verfahren überhaupt, innerhalb der vorgeschriebenen Frist,
Forderungen angemeldet hat. Nach einem persönlichen Beratungstermin mit Ihnen und Ihrem Plangaranten erstellen wir dann den individuellen Insolvenzplan und reichen diesen für Sie bei Gericht ein.