Schuldenbereinigung ohne Insolvenz

Wir sind durch unsere Kompetenz und jahrelange Erfahrung äußerst erfolgreich bei der Schuldenregulierung ohne Insolvenzverfahren.

Es geht es darum, alle anstehenden Zahlungsverpflichtungen, z. B. fällige Kreditraten, unbezahlte Rechnungen etc. zu Prüfen, zu Ordnen und Regelungen mit allen Gläubigern zu treffen, die es Ihnen möglich machen, diese Schulden angemessen zu begleichen. Schuldner und Gläubiger einigen sich, auf Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans gütlich und einvernehmlich.

Ein Schuldenerlass von 60 - 80%, je nach Einzelfall, ist bei uns die Regel und in 7 von 10 Verfahren gelingt es, eine Insolvenz zu vermeiden.
Eine erste Einschätzung, bezogen auf Ihren individuellen Fall können wir i.d.R. schon zum Ende des kostenlosen & unverbindlichen Erstberatunggespräches abgeben.


Die Regulierung von Schulden ohne ein Insolvenzverfahren ist der „Königsweg“ bei der Schuldenregulierung und für alle Beteiligten, also Schuldner und Gläubiger die beste Lösung.

Dies geschieht mit einem sogenannten " Außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan ". Sollte dieser fehlschlagen, was je nach Anzahl der Gläubiger relativ wahrscheinlich ist, kommt der Gerichtliche Schuldenbereinigungsplan zur Anwendung.
Hier kann dann, in Abhängigkeit vom Einzelfall, das Gericht die Zustimmung einzelner Gläubiger, auf Antrag hin, ersetzen.

Mit diesen beiden Möglichkeiten ist die Chance eine Insolvenz zu vermeiden realtiv groß und gelingt bei uns in 7 von 10 Verfahren.

Hier können Sie sich die Ergebnisse unserer erfolgreichen Arbeit ansehen.