Aktuelles-/News Archiv 2014

22. Dezember 2014
Büroverlegung Geschäftsstelle Gelnhausen
Nach über 8 Jahren haben wir unsere Regionale Geschäftsstelle in Gelnhausen verlegt.
Sie finden uns ab sofort unter folgender Adresse:
Zum Wartturm 11-13, 63571 Gelnhausen

10. Juni 2014
Installation UpDate Software InsoSB Pro
Professionelle und erweiterte Schuldnerberatung und Antragstellung Verbraucherinsolvenz
Heute am 10. Juni 2014 wurde für unsere InsoSB Pro Sofware ( 5er Netzwerklizenz) der aktuelle UpDate eingespielt.
Somit sind wir in der Lage, die geänderten und ab dem 01.07.2014 amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden.


13. Mai 2014
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit den Urteilen vom 13.05.2014 (Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13) Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt

Nach Auffassung des BGH stellt das Bearbeitungsentgelt, das viele Kreditinstitute in Höhe von bis zu 3,00 Prozent des Nettodarlehensbetrages genommen haben, kein Entgelt für eine gesonderte Leistung dar und dürfe deshalb nicht verlangt werden. Auch seien die Banken und Sparkassen aufgrund gesetzlicher Pflichten gehalten, die Bonität des Darlehensnehmers zu prüfen. Die dafür vom Kunden zu erbringende Gegenleistung sei allein der zu zahlende Zins. Ein gesondertes Entgelt für vorbereitende Tätigkeiten hält der BGH nicht für zulässig. Damit bestätigte er die Rechtsauffassung von Verbraucherschützern.
Folge des Urteils ist, dass Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit ein solches Entgelt gezahlt haben, gegenüber ihrem kreditgebenden Institut einen Erstattungsanspruch haben, das heißt, die gezahlten Bearbeitungsentgelte zurückfordern können.


06.Mai 2014
Innenministerium Niedersachsen
Hier [1.265 KB] können Sie unser Schreiben an das Innenministerium lesen

03.Februar 2014
Schuldnerhilfe Hessen e.V. führt Daten CD für Mitglieder ein
Die Mitglieder, für die wir eine Schuldenregulierung durchgeführt haben, erhalten nach Abschluss ihres Verfahrens eine Daten CD von uns. Auf der CD befindet sich das gesamte Schriftgut zu dem jeweiligen Verfahren. Sie benötigen keine spezielle Software um die enthaltenen Daten einzusehen oder auszudrucken. Es genügt ein PC System mit einem CD-/DVD Laufwerk.